Waffenordnung

Da die Kostüme vieler Cosplayer Nachbildungen von Waffen (Anscheinwaffen/Waffenimitate)
oder waffenähnliche Gegenstände erfordern, um möglichst ein authentisches Erscheinungsbild zu
repräsentieren, ist es notwendig – basierend auf dem deutschem Waffenrecht – einige Regeln aufzustellen, damit die Sicherheit aller Besucher gewährleistet werden kann und Schäden aller Art vorgebeugt werden können.

Diese Regeln wurden nicht eigens dafür aufgestellt, um die Darstellungsart und -weise der
Cosplayer zu beanstanden, sondern ergeben sich zum Teil aus der Hausordnung der Räumlichkeiten und den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und sind daher zwingend für die Nerdlicht-Veranstaltung gültig.

Es wird an allen Eingängen eine Kontrollstelle geben, wo die mitgebrachten Anscheinwaffen überprüft werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Rahmen des Hausrechts die Mitnahme von Anscheinwaffen/Accessoires zu untersagen; in diesem Fall müssen die Sachen für den Besuch im Haus an der Gaderobe abgegeben werden. Die Abgabe ist kostenlos und die Gegenstände werden beim Verlassen der Veranstaltung sowie für besondere Anlässe im Programm (beispielsweise als Teil einer Aufführung oder Darstellung auf der Veranstaltung sowie der Verkauf durch das Event oder einem Händlers) freigegeben.

Das Personal der Veranstaltung kann in besonderen Ausnahmen jederzeit das Betreten mit den jeweiligen Gegenständen untersagen, selbst wenn dieser Gegenstand nicht in der Waffenordnung gelistet sein sollte und eine Gefahr für Personen und Einrichtung besteht.

Die Mitwirkenden der Veranstaltung sind von den Regeln und Auflagen ausgenommen, sofern die Materialien für den Ablauf der Veranstaltung erforderlich ist. Dennoch muss die Notwendigkeit von den Organisatoren geprüft und bestätigt sein.

Verbotene Waffen, Anscheinwaffen, Waffenimitate, Gegenstände, Accessoires

Verbotene Waffen/Anscheinwaffen, Gegenstände und Accessoires dürfen nicht auf die jeweiligen Veranstaltungen eingebracht oder mit sich geführt werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der/die Besitzer/Besitzerin im Besitz eines gültigen Waffenscheines ist, der ihn/sie zum Führen einer Waffe berechtigt.

Zu den verbotenen Waffen/Anscheinwaffen, Gegenständen und Accessoires gehören:

· Echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen
· Echte Munition
· Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
· Wurfwaffen (z. B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
· Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
· Nunchakus
· Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen
(z. B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art)
· Schusswaffenimitationen und Replika aus Metall oder Holz
· Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw.
· Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z. B. Bambusschwerter, Lanzen etc.)
· Pfeile aller Art, unabhängig vom Material
· Reitgerten über 1m Länge, Handpeitschen aller Art

Erlaubte Waffenimitate, Gegenstände, Accessoires

Erlaubte Anscheinwaffen, Gegenstände und Accessoires dürfen auf der Veranstaltung während der gesamten Dauer getragen werden. Allerdings behält sich der Veranstalter das Recht vor, auch erlaubte Anscheinwaffen, Gegenstände und Accessoires kurzfristig beim Einlass zu untersagen, wenn dies aus unvorhersehbaren Gründen die Sicherheit erfordert. Dies war aber in der Vergangenheit nicht der Fall.

Zu den erlaubten Anscheinwaffen, Gegenständen und Accessoires gehören

· Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe und Weichplastik
· LARP-Waffen (Live Action Role Play aus Schaumstoff oder Latex mit Stabilisationskern)
· Waffenimitate und Stäbe aus einer Kombination Holz/Pappe/Plastik/Weichmaterial, wenn der Holzanteil nicht überwiegt
· Bogen und Köcher ohne Pfeile
· Reitgerten unter 1m Länge

Besondere Regeln für Kleidungsaccessoires

Von der getragenen Kleidung darf kein Verletzungsrisiko ausgehen. Im Zweifelsfall entscheidet das Personal vor Ort.

Maßnahmen beim Verstoß

Die Maßnahmen sind abhängig von dem Verstoß.

Nichtbeachtung der Waffenordnung beim Eintritt

Sollte die Waffenordnung nicht beachtet werden und die verbotenen Waffen/Anscheinwaffen, Gegenständen und Accessoires sollten zum Event gebracht werden, so können die Gegenstände am Eingang abgegeben werden. Diese Abgabe ist kostenfrei und die Gegenstände können nach dem Event wieder entgegen genommen werden. Die Gegenstände werden sicher verwahrt und ist nur für die Mitwirkenden zugänglich. Jedoch übernimmt der Veranstalter keine Haftung für die Gegenstände und die Verwahrung sowie die Lagerung erlischt am Ende der Veranstaltung bei Nichtabholung und geht damit in den Besitz des Veranstalters über. Dennoch steht es frei, das Team auch nach der Veranstaltung zu kontaktieren und die Rückgabe zu erfragen.

Nichtbeachtung der Waffenordnung auf einer Veranstaltung

Sollte verbotenen Waffen/Anscheinwaffen, Gegenständen und Accessoires ohne die Prüfung und Kenntnis des Personals auf einer Veranstaltung geführt werden, so hat der Besitzer die Veranstaltung sofort zu verlassen. Er haftet für dadurch entstandene Schäden an Personen sowie Einrichtung, Räumlichkeiten und Gegenständen.

Sollte ein Verstoß des deutschen Waffenrechts sowie den deutschen Gesetzen vorliegen, so muss die Polizei kontaktiert werden. Sollte zudem der Verdacht eines Verstoßes sowie einer Straftat vorliegen in Kombination mit den verbotenen Waffen/Anscheinwaffen, Gegenständen und Accessoires, so wird ebenfalls die Polizei informiert. Für die dadurch entstandenen Kosten übernimmt der Veranstalter keine Haftung.